Vollbetreutes Wohnen Link zur Förderung

Vollbetreutes Wohnen ist eine bedarfsorientierte, von anerkannten Einrichtungen durch Fachpersonal erbrachte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften oder diesen zugehörigen Einzelwohnungen von Leistungsanbietern. Die Kundinnen und Kunden erhalten eine umfassende Betreuung und Hilfestellung bei der Organisation des Alltagslebens, der Verpflegung und der Zurverfügungstellung der Unterkunft. Die Unterstützung wird anhand von Vereinbarungen regelmäßig und bedarfsorientiert angeboten. Auf diese Leistung besteht gemäß § 2 Abs. 2 CGW ein Rechtsanspruch.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Gemäß § 22 CGW ist bei der Förderung von vollbetreutem Wohnen eine Eigenleistung aus den pflegebezogenen Geldleistungen und dem Einkommen zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028133