Hilfe zur sozialen Betreuung und Pflege, Niederösterreich Link zur Förderung

Die Maßnahme besteht in Betreuung, Unterbringung und Pflege von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in teilstationären und stationären Einrichtungen. Ziel ist, den nicht mehr verbesserungsfähigen Entwicklungsstatus eines Menschen mit schweren körperlichen, psychischen, geistigen oder im Bereich der Sinne liegenden Beeinträchtigungen zu stabilisieren, um dem Verlust von persönlichen Fähigkeiten entgegenzuwirken.

Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Träger ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 33 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026434