Wiener Grundversorgung - Gesundheitsleistungen für geflüchtete Menschen Link zur Förderung kopieren

Im Bedarfsfall werden im Rahmen der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde nach erfolgter Einzelfallprüfung die folgenden gesundheitsbezogenen Leistungen gewährt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind: Medizinische Leistungen, Fahrtkosten, Transportkosten, Begräbniskosten, Rückführungskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9
1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1080357

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