Mindestsicherung/Sozialhilfe - Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Richtlinie Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz können insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  •  Zuschuss für die Nachbeschaffung oder Reparatur von notwendigen Einrichtungsgegenständen
  • Zuschuss für offene Mietrückstände bei drohender Delogierung
  • Zuschuss für offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Abgaben für eine Wohnung
  • Zuschuss für offene Nachzahlungen von Stromkosten
  • Zuschuss zu Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen
  • Zuschuss für die notwendigen Wartungskosten der Heizungsanlage

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
Abteilung Soziales Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2592
soziales@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung der Hilfe zur Überbrückung Außergewöhnlicher Notstände nach § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1075191

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