Sozialcard Graz - Kleinkinderzuschuss Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen folgende Vergünstigung:

Kleinkinderzuschuss des Sozialamtes: € 40,00 pro Kind im nicht schulpflichtigen Alter

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6397
sozialcard@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10200148/7761791/SozialCard.html

Die Beantragung ist kostenlos. Die Leistungen werden jeweils einmal jährlich gewährt. 

Kleinkinderzuschuss:

Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich, bei einer gültigen SozialCard wird der Zuschuss direkt an die Familien angewiesen.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 20.09.2012 in der Fassung vom 16.02.2023, GZ.: A 5-142055/2021/0003, über die Einführung einer SozialCard und Ersatz der Mobilitätscard; § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen, Wirkungsziel 2: Once-Only-Prinzip für Inanspruchnahme verschiedenster Sozialleistungen der Stadt Graz und ihrer Betriebe sowie auch privater Einrichtungen

Referenznummer

1063809