Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Gemeinden
Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen gem. § 6 K-SHG:
- Hauptwohnsitz in Kärnten bzw.
- tatsächlicher Aufenthalt in Kärnten bei Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich und die Berechtigung zu einem mehr als 4-monatigen Aufenthalt in Kärnten.
- Bedarf (keine bestehende Krankenversicherung)
Unterlagen, die über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, wie bspw.: Aufenthaltstitel, Nachweis der Arbeitssuche, Grundbuchauszüge, Nachweis jeglichen Kapitalvermögens (Barvermögen, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere ...), Einkommensnachweis, Mietvertrag, Familienzuschuss, Wohnbeihilfe, Scheidungs-/Unterhaltsurteile bzw. -vergleiche, Kontoauszüge, sowie alle anderen relevanten Unterlagen, welche die Einkommens- und Ausgabensituation betreffen.