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Der Familienzeitbonus ist eine Leistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes Familienzeit nehmen, dh. ihre Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von 28, 29, 30 oder 31 Tagen unterbrechen.
Den aktuellen Tagesbetrag finden Sie auf der Website des zuständigen Fachressorts (Link siehe unten bei "Zusätzliche Infos anzeigen").
Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/3 - Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Arbeits- und Sozialrecht Untere Donaustraße 13-15 +43 1 53115-0 kbg@bka.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/familienzeitbonus
Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.