Unterstützung in der Familienplanung im Land Kärnten
Kärnten
Im Rahmen dieser Förderung werden Leistungen zum Thema „Familienplanung“, insbesondere dauerhafte/langfristige Verhütungsmethoden sowie Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der gesetzlichen Fristenlösung, durchgeführt. Nach einer Beratung durch die Familienberatung des Landes Kärnten oder durch das Magistrates Klagenfurt können die Klient:innen, die Leistung in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen (z.B. Vasektomie, Schwangerschaftsabbrüche) werden von den jeweils zuständigen Institutionen (z.B. Urologen, Krankenhäuser) durchgeführt. Die Zahlung erfolgt immer an Intermediäre. Als Intermediäre kommen in Frage: Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken Die jeweilige Stelle wird von der Abteilung 4 des Landes Kärnten mittels Kostenübernahmeschreiben über die Genehmigung der Maßnahme informiert. Im Falle der Leistungserbringung durch Apotheken werden diese beauftragt, Verhütungsmittel an das Krankenhaus oder Gynäkologen zu liefern. Die Kosten für die Maßnahmen werden teilweise oder zur Gänze durch das Land Kärnten übernommen. Eine Kostenübernahme für bereits erfolgte Eingriffe ist ausgeschlossen.