Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Wohnen, Sachleistung; NÖ
Niederösterreich
Personen, die eine Leistung nach dem NÖ SAG beziehen, kann im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen des Privatrechts zur Vermeidung besonderer Härtefälle, für Sonderbedarfe, zusätzliche Sachleistungen zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden. Die Hilfe suchende Person hat im Einzelfall nachzuweisen, dass es sich um einen Sonderbedarf handelt, der nicht durch die monatlichen Leistungen der Sozialhilfe abgedeckt ist.