Sozialhilfe - Krankenversicherung; NÖ Link zur Förderung

Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Bezieher einer Leistung zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und/oder zur Befriedigung des Wohnbedarfs sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 46 NÖ SAG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§ 18 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG), LGBl. 70/2019 in der geltenden Fassung (idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1051333