Grundversorgung Oberösterreich - individuelle Unterstützung Link zur Förderung kopieren

Geldleistungen an hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung Art.15a B-VG sind, zur Deckung der Grundbedürfnisse in den Bereichen Lebensunterhalt und Wohnen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kostenersatz/-beitrag bei Einkommen, nachträglicher Auszahlung von Ansprüchen und bei Verpflichtungserklärungen.

  • Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten, AMS-Daten
  • Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen
  • Vorortkontrollen

Rechtsgrundlage

Oö. Grundversorgungsgesetz 2006 (LGBl. Nr.12/2007 idF. LGBl. Nr.54/2012) Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl.Nr.93/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024298

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