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Förderungen zum Thema Kinder, Jugend

Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
COVID-19 - Familienbezogene einmalige Projektförderung
Vorarlberg
Nach wie vor prägt die Pandemiebekämpfung den Alltag in fast allen Bereichen, was insbesondere für die Familien eine enorme Herausforderung bedeutet. In dieser Situation will das Land Vorarlberg bestmögliche Entlastung bieten und den Eltern mit einem guten Angebot an Sommerbetreuung für die Kinder aktiv zur Seite zu stehen. Folgende familienbezogene Projekte werden dabei gefördert: V-CARD: Familienaktionen für den Sommer mit dem Familienpass: Die V-CARD von Vorarlberg Tourismus mit ihren 85 verzeichneten Ausflugszielen in Vorarlberg und Liechtenstein lässt sich in Kombination mit dem Vorarlberger Familienpass im Sommer 2020 zum Vorzugspreis erwerben. So zahlt ein im Familienpass eingetragener Erwachsener statt 69 Euro nur 46 Euro. Für den zweiten eingetragenen Erwachsenen und alle Kinder bis 15 Jahre ist die Karte kostenfrei. Alleinerziehende erhalten ihre V-CARD zum halben Preis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger: Vorarlberg Tourismus Vorarlberger Verkehrsverbund - Familienaktion mit dem Familienpass 2020 und 2021: Wenn Eltern oder Großeltern mit mindestens einem unversorgten Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, fahren die auf dem Familienpass eingetragenen Kinder und ein zweiter Eltern- bzw. Großelternteil gratis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger der Leistung: Vorarlberger Verkehrsverbund Caritas Lerncafés - Landesbeitrag Schuljahr 2020/2021 Überführung von drei bestehenden Pilot-Standorten in den Regelbetrieb, Aufbau digitaler Lernhilfe, Ausbau Sommerprogramm an allen Standorten auf drei Wochen, Intensivierung Elternarbeit, wissenschaftliche Evaluierung. Allgemein zu Lerncafés: Die wesentlichsten Aufgaben im Lerncafé bestehen darin, den Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung bei Hausaufgaben und gezielte Schularbeiten- und Prüfungsvorbereitungen anzubieten sowie Lernkompetenz und Freude am Lernen zu vermitteln. Daneben werden im Lerncafé ganz konkrete Sozialkompetenzen vermittelt und verbessert. Die Auseinandersetzung mit Werten, Regeln und Kulturen sowie die Vielfalt in der Gruppe spielen eine wesentliche Rolle. Das Angebot ist kostenlos. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Eltern sie bei ihren Lernanforderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend unterstützen können. Empfänger: Caritas Vorarlberg
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.
Mutter-Kind-Zuschuss
Oberösterreich
Gefördert werden Kinder, wenn sowohl der Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist. Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 405 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 135 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass)-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - künftig Eltern-Kind-Pass-Untersuchung - und der Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zwischen dem 5. und 6. Geburtstag über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss) und der 3. Teil nach Vollendung des 8. Lebensjahres (Durchführung er Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio - wird meistens in der 3. Klasse Volksschule durchgeführt - und einer weiteren Zahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen dem 8. und 9. Geburtstag, die ein kariesfreies Gebiss bzw. saniertes Gebiss bestätigt) beantragt. Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in drei Raten zu je Euro 135,-, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis zum 31.12.20218 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen
Niederösterreich
Mehr als drei Jahre lang haben Corona und die Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch Corona und eine Reihe von Corona-Maßnahmen Schäden entstanden sind. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die im Zuge von Corona gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Schritte zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen. Gemäß dem Arbeitsübereinkommen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich 2023-2028 hat der NÖ Landtag am 25. Mai 2023 die Errichtung und Einrichtung des „COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ in der Höhe von maximal 31,3 Millionen EUR mit Beschluss genehmigt. Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2023 die Richtlinie zum „NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ beschlossen, welche die Grundlage für die Abwicklung der Fondsmittel darstellt. Das Leistungsangebot besteht aus: Ausgleichszahlungen für Strafgelder, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom VfGH aufgehoben wurden Zuschuss zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Strafgeldern Zahlung eines Betrages zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit Nachhilfe (Einsicht in die allgemeine Familienbeihilfe) Zahlung eines Betrages zum Ausgleich von Aufwendungen für Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche (Einsicht in die allgemeine Familienbeihilfe) Zuschuss für sonstige erforderliche Unterstützungen Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche Förderung von Vereinen, welche Leistungen anbieten, die zum Ziel haben sich für die Belange jener Menschen einzusetzen, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19 Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen aufweisen.