Kostenzuschüsse für Präventivhilfen für Pflegepersonen
Steiermark
Präventivhilfen sind entwicklungsfördernde präventive Angebote, welche sich an (werdende) Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen sowie an Kinder und Jugendliche richten. Pflegepersonen und Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber werden durch folgende Angebote unterstützt: Qualifizierungsmaßnahmen für künftige Pflegepersonen und Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber: Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen sowohl Pflegepersonen als auch Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber auf die besonderen Herausforderungen einer Pflege beziehungsweise Adoptivfamilie vorbereiten und bilden eine Voraussetzung für die Eignungsfeststellung; fachliche Beratung und Begleitung sowie Fort- und Weiterbildung für Pflegepersonen Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Rahmen der Präventivhilfen ist unentgeltlich. Die Kosten für sonstige Präventivhilfen sind von den die Hilfeleistungen in Anspruch nehmenden Personen zu tragen, wobei für (künftige) Pflegepersonen auf Antrag ein Kostenzuschuss zur Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen sowie zur Weiterbildung zur familienpädagogischen Pflegeperson gewährt werden kann. Kein Kostenzuschuss wird für die Qualifizierungsmaßnahmen für Adoptivwerberinnen/Adoptivwerbern gewährt.