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Eltern mit nur geringem Einkommen können zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld eine Beihilfe in Höhe von 6,06 Euro pro Tag für maximal 365 Tage beantragen.
Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend 1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15 +43 1 53115-0 kbg@bka.gv.at https://www.bundeskanzleramt.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)
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Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.