Sonderzuwendungen für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen nach LWA-G
Österreich
Der Bund leistet einem alleinverdienenden und alleinerziehenden Elternteil mit geringem Einkommen für jedes Kind, für das die gleiche Adresse im Zentralen Melderegister als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, eine Zuwendung in Höhe von 60 Euro pro Monat. Die Sonderzuwendungen werden ohne Antrag ausbezahlt.