Aktion Familienurlaub Link zur Förderung kopieren

Die Förderaktion Familienurlaub (Unterkunft und Vollpension) richtet sich an Familien und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind, insbesondere aber an solche Personen, bei welchen eine gesundheitliche oder soziale Indikation gegeben ist und die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Die Familie ist die erste und vor allem prägende soziale Gemeinschaft für das Kind und durch den Familienurlaub soll der Zusammenhalt innerhalb der Familie gefestigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 14504
abt4.kjh@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L22

www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L22

www.oejhv.at/jugendherbergen/kaernten/velden/

www.reichenhauser.eu

www.feriendorf-maltschachersee.at

Die Berechnung des Selbstkostenbeitrages (Elternbeitrag) erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde aufgrund des aktuellen Durchführungserlasses.

Fachaufsicht bzw. Rückmeldungen von Sozialarbeiter:innen

Rechtsgrundlage

§ 21 - Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF; Durchführungserlass - Familienurlaub
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Kinder und Jugendliche werden in ihrer individuellen Entwicklung und Entfaltung gleichberechtigt gefördert.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031483

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