Beiträge an bedürftige Schüler und Schülerinnen zu den Kosten von Schulveranstaltungen Link zur Förderung kopieren

Für den Pflichtschulbereich gewährt das Land Vorarlberg Kostenbeiträge zu mehrtägigen (ab 4 Tagen) Schulveranstaltungen an bedürftige Schüler und Schülerinnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511-22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/schulveranstaltungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Erfolgt durch die Schuldirektion (Bestätigung der Teilnahme)

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 23.08.2022 über die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Vergabe von Beiträgen an bedürftige Schüler und Schülerinnen zu den Kosten von Schulveranstaltungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,065 Mio. Euro

Referenznummer

1013770