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Personen, die eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (Karenz) zum Zwecke der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen, können in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens monatliche Unterstützungen erhalten. Damit soll das Eintreten besonderer Härtefälle in diesem Zusammenhang vermieden werden.
Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich) +43 1 53115-0 familienhilfe@bka.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)
Zuwendungen werden während der Familienhospizkarenz in monatlichen Raten überwiesen.
Im Rahmen der vierteljährlichen Revision werden die Zuwendungs-Fälle auf Einhaltung der Bedingungen überprüft.