Familienhospizkarenz-Härteausgleich Link zur Förderung

Personen, die eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (Karenz) zum Zwecke der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen, können in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens monatliche Unterstützungen erhalten. Damit soll das Eintreten besonderer Härtefälle in diesem Zusammenhang vermieden werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich)
+43 1 53115-0
familienhilfe@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Zuwendungen werden während der Familienhospizkarenz in monatlichen Raten überwiesen.

Im Rahmen der vierteljährlichen Revision werden die Zuwendungs-Fälle auf Einhaltung der Bedingungen überprüft.

Rechtsgrundlage

FLAG - Familienlastenausgleichsgesetz § 38 j
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

1,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

Referenznummer

1000918