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Durch ein besonderes Ereignis unverschuldet in Not geratene Familien – bzw. allein stehende Personen, die Familienbeihilfe beziehen, sowie werdende Mütter - können Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten
Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich) +43 1 53115-0 familienhilfe@bka.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)
Pro Anlassfall sind einmalige Zuwendungen (Überbrückungshilfen) möglich.
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