Familienhärteausgleich Link zur Förderung

Durch ein besonderes Ereignis unverschuldet in Not geratene Familien – bzw. allein stehende Personen, die Familienbeihilfe beziehen, sowie werdende Mütter - können Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich)
+43 1 53115-0
familienhilfe@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Pro Anlassfall sind einmalige Zuwendungen (Überbrückungshilfen) möglich.

Rechtsgrundlage

FLAG - Familienlastenausgleichsgesetz § 38 a-c
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

1,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

Referenznummer

1000900