Rentenleistungen des Heeresentschädigungsgesetzes
Österreich
Leistungen für Beschädigte: Versehrtenrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der Dienstbeschädigung länger als drei Monate nach dem schädigenden Ereignis um mindestens 20 Prozent gemindert ist; Zusatzrente und Kinderzuschuss für Beschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent; Heilfürsorge, Orthopädische Versorgung, berufliche und soziale Rehabilitation. Leistungen für Hinterbliebene: Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Waisenrente, Doppelwaisenrente, Elternrente). Für Personen, die vor Inkrafttreten des HEG bereits zuerkannte Leistungen nach HVG erhielten: Familienzuschlag, Schwerstbeschädigtenzulage, Pflege- oder Blindenzulage, Blindenführzulage, Diätkostenzuschuss, Kleider- und Wäschepauschale, Erhöhungsbetrag, Zusatzrenten und Zulage für Hinterbliebene, Erweiterte Heilfürsorge, Krankenversicherung.