Weihnachtsunterstützung für NS- Opfer Link zur Förderung kopieren

Für NS- Opfer wird einmal jährlich eine Weihnachtsunterstützung ausbezahlt. Als NS-Opfer gelten jene Menschen, die im Besitz eines Opferausweises bzw. einer Amtsbescheinigung sind (z.B. ehemalige KZ-Insassen, Partisanen, andere politisch verfolgte bzw. Witwen von Amtsbescheinigungsinhabern)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1024975

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