Weihnachtsunterstützung für NS- Opfer Link zur Förderung kopieren

Für NS- Opfer wird einmal jährlich eine Weihnachtsunterstützung ausbezahlt. Als NS-Opfer gelten jene Menschen, die im Besitz eines Opferausweises bzw. einer Amtsbescheinigung sind (z.B. ehemalige KZ-Insassen, Partisanen, andere politisch verfolgte bzw. Witwen von Amtsbescheinigungsinhabern)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31002
abt01.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1024975

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.