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Förderungen zum Thema Stipendien, Beihilfen für Studierende

Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Ausbildung zu Pflegeberufen attraktiv zu gestalten, so dass der entsprechende Personalbedarf in den kommenden Jahren gedeckt und damit die Bevölkerung im Burgenland auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann. Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2028 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG), BGBl. I Nr. 57/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2023, sieht gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 PFG die Fortführung des monatlichen Ausbildungsbeitrages für Pflegeausbildungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG, BGBl. I Nr. 105/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/2022, vor. Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung von Pflegeauszubildenden in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen gewähren. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen. Die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken. Für die nähere Ausgestaltung der Förderleistung, insbesondere zur Bestimmung der Fördervoraussetzungen und zur Festlegung der Förderhöhe, wurden die nachstehenden Richtlinien erlassen.
Förderung von gewidmeten Studienplätzen
Burgenland
Studienwerber:innen der Humanmedizin haben die Möglichkeit, einen gewidmeten Studienplatz für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erhalten. Für das Land Burgenland werden derzeit insgesamt 2 gewidmete Studienplätze pro Jahr von der Medizinischen Universität Wien vergeben. Jene Studierenden, die von der Medizinische Universität Wien einen gewidmeten Studienplatz erhalten, werden vom Land Burgenland monatlich mit einem Betrag von € 1.000,-- gefördert. Hierdurch soll Studierenden der Humanmedizin das zielstrebige Absolvieren ihres Studiums erleichtert werden. Um für die Erlangung dieser Förderung in Frage zu kommen, ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Burgenland Voraussetzung. Studienwerber:innen, welche einen gewidmeten Studienplatz erhalten, verpflichten sich im Rahmen der Vereinbarung gegenüber dem Land Burgenland, die Aufgaben im öffentlichen Interesse oder als Arzt/Ärztin in einer Mangelfachrichtung auch tatsächlich zu erbringen. Bewerber:innen für einen gewidmeten Studienplatz, müssen sich wie alle Studienwerber:innen fristgerecht an der gewünschten Universität zum Aufnahmeverfahren MedAT-H anmelden und am Aufnahmetest MedAT-H teilnehmen. Zielgruppe sind Studierende der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien (MedAT) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland und Nicht förderwürdig sind Studierende, welche bereits eine Förderung nach den Richtlinien des Landes Burgenland über ein Burgenländisches Medizin-Stipendium (BMS) erhalten. Die Förderung umfasst: eine monatliche Unterstützung (12 mal jährlich) in Höhe von 1.000 Euro für die Zeit der Mindeststudiendauer (12 Semester) + insgesamt 2 Toleranzsemester