Förderung von Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland Link zur Förderung kopieren

Das Land Burgenland fördert junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, beim Erwerb und bei der Vertiefung von Sprachkenntnissen sowie in der Stärkung
ihrer interkulturellen Kompetenz. Durch zeitlich begrenzte Aufenthalte im Ausland soll das Bildungsangebot für junge Menschen im Burgenland erweitert, ein Beitrag zur interkulturellen Bildung geleistet und die Verbesserung beruflicher Perspektiven unterstützt werden. Deshalb sollen Schüler*innen sowie Studierende bei zeitlich begrenzten
Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/

Die Förderhöhe beträgt abhängig von der Einkommensstufe 600 bis 2.100 Euro.

Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080852

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