TBF: Tourismusstipendium Kurskosten Link zur Förderung kopieren

  • Der Tourismusbeschäftigtenfonds finanziert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Arbeitsuchende im Tourismus (vgl. § 3 Abs. 2 Z 2 TBFG). Das Tourismusstipendium hat drei Elemente: Kurskostenförderung, Mobilitätsförderung und Unterstützung des Lebensunterhalts.
  • Gefördert werden überbetrieblich verwertbare Bildungsmaßnahmen, die mindestens € 150,– an Kurskosten (inkl. Prüfungsgebühren) aufweisen und die Ausbildung bzw. Zuweisung bei einem Kooperationspartner gemäß § 2 (4) erfolgt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Tourismusbeschäftigtenfonds
Marxergasse 24/2
1030 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

Referenznummer

1082643

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