Kostenzuschüsse für Präventivhilfen für Pflegepersonen Link zur Förderung kopieren

  • Präventivhilfen sind entwicklungsfördernde präventive Angebote, welche sich an (werdende) Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen sowie an Kinder und Jugendliche richten.
  • Pflegepersonen und Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber werden durch folgende Angebote unterstützt:
    1. Qualifizierungsmaßnahmen für künftige Pflegepersonen und Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber:
      Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen sowohl Pflegepersonen als auch Adoptivwerberinnen/Adoptivwerber auf die besonderen Herausforderungen einer Pflege beziehungsweise Adoptivfamilie vorbereiten und bilden eine Voraussetzung für die Eignungsfeststellung;
    2. fachliche Beratung und Begleitung sowie Fort- und Weiterbildung für Pflegepersonen
      Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Rahmen der Präventivhilfen ist unentgeltlich. Die Kosten für sonstige Präventivhilfen sind von den die Hilfeleistungen in Anspruch nehmenden Personen zu tragen, wobei für (künftige) Pflegepersonen auf Antrag ein Kostenzuschuss zur Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen sowie zur Weiterbildung zur familienpädagogischen Pflegeperson gewährt werden kann. Kein Kostenzuschuss wird für die Qualifizierungsmaßnahmen für Adoptivwerberinnen/Adoptivwerbern gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, StKJHG, StKJHG-DVO, B-KJHG 2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078773

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