Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes Link zur Förderung

Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben im nachgewiesenen Umfang gewährt. Geldleistungen werden jedoch höchstens im Ausmaß der geltenden Höchstsätze als Zuschuss gewährt.

Die Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes kann bei dringendem Wohnbedarf auch in Form einer Sachleistung durch Zuweisung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft an die Hilfesuchende bzw. den Hilfesuchenden gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2592
soziales@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/

Rechtsgrundlage

Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1059542