Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie für Studenten Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Studenten durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt.

Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Eigenbetrieb Wohnen Graz
8011 Graz, Schillerplatz 4
0316 872 5417
wohnungsmanagement@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10273051/7763343/Gemeindewohnung_Ansuchen_Voraussetzungen.html

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.03.2019, GZ.: WG-058074/2014/0006, für die Zuweisung von Gemeindewohnungen an Studenten. § 4 des Organisationsstatutes für den Eigenbetrieb Wohnen Graz und § 45 Abs 6 Statut der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Sicherung der Wohnversorgung für Wohnungssuchende Studenten in Graz. Wirkungsziel 2: Finanzielle Unterstützung für Studenten ohne ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen zur selbständigen Wohnversorgung.
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Der günstigere Mietzins der Gemeindewohnung stellt die eigentliche Förderung dar. Das bedeutet die Studierenden selbst erhalten von Graz keine direkte Förderung.

Referenznummer

1055532