Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum 9020 Klagenfurt
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.06.2023)
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at
Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderbaren Gesamtkosten im "benachteiligten Gebiet" gemäß § 4 Abs 10 der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinien sowie bis zu 40 Prozent der förderbaren Gesamtkosten im sonstigen Gebiet gewährt werden. Für Maßnahmen nach § 42 Abs. 2 lit b für Maßnahmen zur Stabilisierung von Rutschungen auf landwirtschaftlichen Kulturflächen im öffentlichen Interesse kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderbaren Gesamtkosten betragen.
Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.