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Förderungen zum Thema Katastrophenbeihilfe, -schutz

Förderung von forstlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes
Salzburg
8.1 Waldbau und Forstschutz (De-minimis-Beihilfe) 8.1.1 Fördergegenstände FG 8-1-1: Wiederaufbau des forstlichen Potentials mit Hilfe von Aufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen mit standortsgemäßen Baumarten. Die Baumartenmischung ist dabei jeweils der natürlichen Waldgesellschaft anzugleichen. FG 8-1-2: Umbau, Ergänzung von Naturverjüngung und Unterbau von gefährdeten Waldbeständen mit dafür geeigneten Baumarten zur Sicherung eines kontinuierlichen und widerstandsfähigen Waldbestandes und /oder zur Verhinderung des Entstehens von Großkahlflächen. FG 8-1-3: Technische Begleitmaßnahmen im Schutzwald (S3 laut WEP) FG 8-1-4: Waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder insbesondere zur Erhaltung der Waldfunktionen im Schutzwald (Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung, Seilkranbringung zur Einleitung der Naturverjüngung) FG 8-1-5: Investitionen in Forstschutzmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Schäden wie z. B. Bekämpfungsmaßnahmen) FG 8-1-6: Monitoring bei gefahrdrohender Massenvermehrung von Sekundärschädlingen (Insekten, Pilzen, etc.) 8.2 Forsttechnische Maßnahmen (De-minimis-Beihilfe) 8.2.1 Fördergegenstände FG 8-2-1: Pflegesteige zur Erschließung von mind. 10 ha Schutzwaldfläche (S3 laut WEP) FG 8-2-2: Verdichtung der Forstaufschließung als arbeitstechnische Voraussetzung für Waldverbesserungs- und Pflegemaßnahmen (Errichtung von Forststraßen) FG 8-2-3: Umbau von Forststraßen auf den Stand der Technik 8.3 Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit (De-minimis-Beihilfe) 8.3.1 Fördergegenstände FG 8-3-1: Beschaffung, Produktion, Herausgabe und Verteilung von Druckschriften, Broschüren, Prospekten, Flugblättern etc. durch Dritte FG 8-3-2: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Waldbesitzerversammlungen, Waldbegehungen, Seminaren, Vorträgen, Symposien, Lehrfahrten u.Ä. durch Dritte FG 8-3-3: Organisation und Durchführung von Projekten, die der Bewusstseinsbildung für den Wald und seiner Wirkungen dienen (z. B. waldkulturelle Veranstaltungen, Preise und Prämien für besondere Leistungen etc.)
Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen
Österreich
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sieht in Folge des Hochwasserereignisses vom September 2024 vor, Menschen, die von der Unwetterkatastrophe existenzbedrohend betroffen sind, Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung und Wohnraumbeschaffung gewähren zu können. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit in Folge des Hochwassers zu verhindern bzw. finanzielle Unterstützungen zu leisten, wenn Wohnraum – temporär – unbenutzbar geworden ist. Leistungen nach der Richtlinie „Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen“ gebühren für Bedarfe, die durch Leistungen Dritter nicht oder nur zum Teil gedeckt werden. Die Zuwendungen gemäß der Richtlinie werden in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnraumerhaltung und/oder zur temporären Wohnraumbeschaffung nach Unwetterkatastrophen gemäß § 2a LWA-G geleistet und sind als einmalige Geldleistungen zu gewähren. Es können folgende Leistungen gewährt werden: Übernahme von Kosten für Ersatzquartiere (Wohnraumbeschaffung): bis zu € 3.500 Echtkostenersatz. Übernahme von Kosten für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum (Wohnraumerhaltung): pauschal € 2.200 pro Wohneinheit als finanzieller Beitrag zur Sanierung des Wohnraums der Wohneinheit. Beide Unterstützungsleistungen können parallel beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt gebührenfrei und wird von der durch das BMSGPK beauftragten Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt.