Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Es werden  Hilfszahlungen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden im Sinne des § 3 Z 3 lit a Katastrophenfondsgesetz - KatFG, BGBl. Nr. 206/1996, idgF, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel, im Vermögen physischer und juristischer Personen entstanden sind, gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Wiener Landesregierung - Finanzwesen
1082 Wien, Ebendorferstraße 2
+43 1 4000 86466
katastrophenschaeden@ma05.wien.gv.at

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Kontrollen erfolgen gemäß den in der Förderrichtlinie enthaltenen Bestimmungen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Z 3 lit. a Katastrophenfondsgesetz – KatFG, BGBl. Nr. 206/1996, idgF iVm der Richtlinie des Landes Wien für die Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1069111

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