Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Es werden  Hilfszahlungen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden im Sinne des § 3 Z 3 lit a Katastrophenfondsgesetz - KatFG, BGBl. Nr. 206/1996, idgF, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel, im Vermögen physischer und juristischer Personen entstanden sind, gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Wiener Landesregierung - Finanzwesen
1082 Wien, Ebendorferstraße 2
+43 1 4000 86466
post@ma05.wien.gv.at

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Kontrollen erfolgen gemäß den in der Förderrichtlinie enthaltenen Bestimmungen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Z 3 lit. a Katastrophenfondsgesetz – KatFG, BGBl. Nr. 206/1996, idgF iVm der Richtlinie des Landes Wien für die Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1069111