Förderung für den Austausch fossiler Heizanlagen 2026 - 2028 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues, klimafreundliches Heizungssystem.

  • Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/ Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben oder übersteigen die Kosten des Anschlusses an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/ Fernwärme jene eines Umstieges auf eine Holzzentralheizung um mehr als 25 %, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hack-gut, Scheitholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.

  • Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) wird ein Solarbonus gewährt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von maximal EUR 3.000,00 je Wohnung*.

Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (Brutto-Kollektorfläche mind. 6 m²) wird zusätzlich ein Solarbonus in der Höhe von € 1.500 gewährt.

* Werden zwei bestehende fossile Heizungssysteme gegen zwei neu klimafreundliche Heizungen getauscht, so können zwei Förderungsanträge gestellt werden. Hierbei müssen jeweils die eingereichten Rechnungen auf den jeweiligen Antragsteller lauten. Werden hingegen zwei bestehende fossile Heizungen gegen eine neue klimafreundliche Heizung getauscht, so kann auch nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Im Falle, dass ein gemeinsames fossiles Heizungssystem gegen zwei getrennt neue Heizungen getauscht wird, kann ebenfalls nur ein Förderungsantrag gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 - 31160
sanierung@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017; Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen (Abschnitt E)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderung zur Bundesförderung Kesseltausch 2026

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Die Förderung soll die Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger erleichtern.

Referenznummer

1079771

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