Subvention "Solarthermie und Photovoltaik" Link zur Förderung

Was wird gefördert?

  • Thermische Solaranlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von neuen thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
  • Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch sowie die Erweiterung von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs für Private mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
  • Mikro-Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Aufstellung von Kleinsterzeugungsanlagen (Nennleistung < 800 Wp) für den Eigenverbrauch mit bis 400 Wp oder 800 Wp für Private bzw. deren Inbetriebnahme durch eine Elektro-Fachkraft (sofern technisch erforderlich).
  • Stromspeicher: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von stationären Stromspeichern (ausgenommen Bleispeicher) für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und inbetriebgenommen wurden.

Wer wird gefördert?

  • (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus)
  • Wohnungsinhaber/in – Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt mit schriftlicher Zustimmung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin

welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (z.B. Bund, Land, OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG).
Ausnahme: Antragstellung Mikro-PV

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
042422052247
naturschutz@villach.at

  • Solaranlage (pro m², bis max. 10 m²): EUR 50,00
  • Photovoltaikanlagen (pro kWp, min. 1, max. 4): EUR 250,00 pro kWp (max. 4 kWp)
  • Mikro-PV bis 400 Wp: EUR 70,00
  • Mikro-PV bis 800 Wp: EUR 100,00
  • Mikro-PV Montage: EUR 50,00
  • Stromspeicher (pro kWh, min. 1, max. 4): EUR 100,00 pro kWh (max. 4 kWh)

Die maximale Förderhöhe für die Anschlussförderung (inkl. Förderungen öffentliche Stellen) ist mit den anrechenbaren Rechnungskosten gedeckelt. Dabei werden dem Förderungswerber/der Förderungswerberin alle weiteren für die gegenständliche Maßnahme zu erwirkenden Förderungen angerechnet.

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit; Basis-Subventionsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung durch die Stadt Villach wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen (Ausnahme: Mikro-Photovoltaikanlagen) ausschließlich als Anschlussförderung zusätzlich gewährt.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060649