Subvention "Solarthermie und Photovoltaik" Link zur Förderung kopieren

Was wird gefördert?

  • Thermische Solaranlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von neuen thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
  • Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch sowie die Erweiterung von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs für Private mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
  • Mikro-Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Aufstellung von Kleinsterzeugungsanlagen (Nennleistung < 800 Wp) für den Eigenverbrauch mit bis 400 Wp oder 800 Wp für Private bzw. deren Inbetriebnahme durch eine Elektro-Fachkraft (sofern technisch erforderlich).
  • Stromspeicher: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von stationären Stromspeichern (ausgenommen Bleispeicher) für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und inbetriebgenommen wurden.

Wer wird gefördert?

  • (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus)
  • Wohnungsinhaber/in – Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt mit schriftlicher Zustimmung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin

welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (z.B. Bund, Land, OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG).
Ausnahme: Antragstellung Mikro-PV

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
042422052247
naturschutz@villach.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Solaranlage (pro m², bis max. 10 m²): EUR 50,00
  • Photovoltaikanlagen (pro kWp, min. 1, max. 4): EUR 250,00 pro kWp (max. 4 kWp)
  • Mikro-PV bis 400 Wp: EUR 70,00
  • Mikro-PV bis 800 Wp: EUR 100,00
  • Mikro-PV Montage: EUR 50,00
  • Stromspeicher (pro kWh, min. 1, max. 4): EUR 100,00 pro kWh (max. 4 kWh)

Die maximale Förderhöhe für die Anschlussförderung (inkl. Förderungen öffentliche Stellen) ist mit den anrechenbaren Rechnungskosten gedeckelt. Dabei werden dem Förderungswerber/der Förderungswerberin alle weiteren für die gegenständliche Maßnahme zu erwirkenden Förderungen angerechnet.

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit; Basis-Subventionsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung durch die Stadt Villach wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen (Ausnahme: Mikro-Photovoltaikanlagen) ausschließlich als Anschlussförderung zusätzlich gewährt.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060649