Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss
Wien
Für die Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungszusammenlegung oder Elektrik, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.