Der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitzholzanlagen sowie von stromerzeugenden Beiomasseheizanlagen wird gefördert. Ziel ist es, dass durch die Schaffung von Einrichtungen und Anlagen erneuerbare Energieträger verstärkt genutzt werden und die Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe sowie die Erneuerung von zumindest 10 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern forciert wird.
FörderwerberIn können natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger sein, ausgenommen Gebietskörperschaften und Landwirte.