Förderung von Biomasseheizanlagen für natürliche und juristische Personen Link zur Förderung

Der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitzholzanlagen wird gefördert. Ziel ist es, dass durch die Schaffung von Einrichtungen und Anlagen erneuerbare Energieträger verstärkt genutzt werden und die Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe sowie die Erneuerung von zumindest 15 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern forciert wird.

FörderwerberIn können natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger sein, ausgenommen Gebietskörperschaften und Landwirte.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderintensitäten sind bei allen Maßnahmen mit bis zu maximal 50 % zu den förderbaren und anerkennungsfähigen Nettokosten begrenzt.

Pellets- und Hackgutheizungen:

  • Förderung Neuanlage: 1.700,00 Euro
  • Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.200,00 Euro
  • Förderung Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 500,00 Euro

 Scheitholzheizung:

  • Förderung Neuanlage: 1.000,00 Euro
  • Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.500,00 Euro
  • Förderung Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre) auf eine Scheitholzheizung: 500,00 Euro

Projektbezogene Rechnungen, die nach erfolgter Beihilfenauszahlung eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Im Zuge der Antragsbearbeitung erfolgt eine richtlinienmäßige Überprüfung der Antragsunterlagen, einschließlich der vorgelegten Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege.

Darüber hinaus werden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe (Richtlinie) idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,463 Mio. Euro

Referenznummer

1023233