Förderung Kleine Sanierung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gewährt werden:

  • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile
  • Maßnahmen am Haustechniksystem
  • sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Barndschutz, Hochwasserschutz und Einbruchschutz
  • Sanierungsmaßnahmen (z.B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen...)
  • Personenaufzüge
  • Schaffung und Sanierung von Balkonen oder Loggien
  • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
+43(316)877-3713
sanierung@stmk.gv.at
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947199/DE/

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der förderbaren Kosten

Rechtsgrundlage

Kleine Sanierung, Förderungsrichtlinie Land Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065648