Voraussetzungen siehe Punkt 5 der Förderungsrichtlinie "Kleine Sanierung"
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen, und zwar innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung.
Erforderliche Unterlagen siehe Punkt 7 der Förderungsrichtlinie "Kleine Sanierung"
Förderungsantrag siehe Link