Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert:
- Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung
- Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
- Im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt.
Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt.
Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Unternehmen