ARF - Klimafitte Ortskerne - Flächenrecycling

Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert:

  • Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung
  • Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • Im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt.

Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt.

Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43(1)31631
kpc@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (UFG); Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland; Förderungsrichtlinien für das Flächenrecycling 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung von Ortskernen
Reduktion des Flächenverbrauchs an Ortsrändern

Referenznummer

1059492