Aktion „Sauber Heizen für Alle“, SBG Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.
Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie

  • Pelletsheizungen
  • Hackgutheizungen
  • Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher
  • Anschluss Biomasse Fernwärme (Abwärme)
  • Wärmepumpen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/204/20404/energie-team

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 2f Z 1c Umweltförderungsgesetz; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes idgF; KOOPERATIONSVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), FN 236804 t, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle für die Umweltförderung im Inland (UFI) im Auftrag sowie im Namen und auf Rechnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), und dem Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie, Referat Energiewirtschaft und -beratung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Bundesförderung Sauber Heizen - Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1057322