Einbau von Sicherheitstüren in Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung kopieren

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre kann ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 400 Euro je Türflügel gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen

Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Informations- und Einreichstelle MA 50 – Referat Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054824

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