Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre kann ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 400 Euro je Türflügel gewährt werden.
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.