Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre kann ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 400 Euro je Türflügel gewährt werden.
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: