Behindertengerechte Umbauten - Investitionszuschuss Link zur Förderung kopieren

Für behindertengerechte Umbauten, wie zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und die Verbreiterung von Türen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Informations- und Einreichstelle MA 50 – Referat Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1 / 6. Stock
1200 Wien

+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054790