Behindertengerechte Umbauten - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für behindertengerechte Umbauten, wie zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und die Verbreiterung von Türen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008) Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 35/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054790