Förderung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen Link zur Förderung kopieren

Bei Gebäuden mit mindestens vier Wohnungen werden die Kosten der Errichtung von gestalteten Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen gefördert, wenn diese den baurechtlichen Bestimmungen und der Kinderspielplatzverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung  entsprechen. Ebenfalls gefördert wird die Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Freiräumen, wenn die Wohnanlage älter als 10 Jahre ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss  werden gewährt:

für die ersten 15 Wohnungen:     € 600,00  je Wohnung,

für jede weitere Wohnung:          € 400,00 je Wohnung,

maximal 60 % der Kosten.

Anerkannt werden nur die Kosten, welche  eindeutig den einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden können samt Honorarrechnung  für die Planung der Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen. Diese Kosten  sind bei den Rechnungen von der allgemeinen Freiflächen- und Gartengestaltung  klar abzugrenzen.

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,45 Mio. Euro

Referenznummer

1044015